Ihre strafrechtliche Unterstützung in Essen Fachanwältin für Strafrecht
Eva Berger
Strafrecht
„Das Strafrecht dient dem Schutz der elementaren Rechtsgüter, d.h. dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, des Eigentums, der Würde und Ehre und des Vermögens."
Zweck und Entwicklung des Strafrechts
Hauptzweck der Bestrafung im Strafrecht ist, neben der Sühne der Schuld, die Verhinderung weiterer Straftaten. Im mittelalterlichen Deutschland waren die Strafen reine Lebens- oder Leibstrafen. Heute sieht das Strafrecht, neben dem Schutz der Allgemeinheit, seine Aufgaben auch darin, z.B. im Jugendstrafrecht durch Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder die Verhängung von Jugendstrafe eine Nachreifung der verurteilten Jugendlichen oder Heranwachsenden zu erreichen oder im Erwachsenenstrafrecht im Rahmen der Vollstreckung von Geld- oder Freiheitsstrafen eine Wiedereingliederung (Resozialisierung) der Verurteilten in die Gesellschaft zu erlangen und zu einem straffreien Leben anzuhalten.
In seinem Allgemeinen Teil umfasst das Strafgesetzbuch (StGB) Grundbestimmungen, die die für alle Delikte geltenden Voraussetzungen der Strafbarkeit regeln und die verschiedenen Strafformen behandeln, während einzelne Straftatbestände (z.B. Mord, Totschlag, Diebstahl etc.) im Besonderen Teil aufgeführt sind. Das Strafverfahrensrecht gehört zum formellen Strafrecht und regelt im Rahmen der Strafprozessordnung (StPO) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), wie das vorbereitende Verfahren durch die Staatsanwaltschaft und das Zwischen- und Hauptverfahren durch das Gericht ordnungsgemäß durchzuführen sind.
Rechtsanwältin Fachanwältin für Strafrecht
Anders als manche meiner Kollegen habe ich mich ausschließlich auf einen Rechtsbereich spezialisiert und das ist das Strafrecht. Hier können Sie sich vollkommen auf meine umfassende Erfahrung und Kompetenz verlassen.